Dies ist eine private Webseite mit allen Informationen zum Austreten aus jeglicher Religionsgemeinschaft.
Ein Austritt dauert meist nur 10 Minuten.
1
Dokumente vorbereiten
- Lichtbildausweis
- Nachweis Religionzugehörigkeit
2
Formular einreichen
Magistrat oder Landeshauptmannschaft
- Persönlich
- Schriftlich: Email, Brief oder Fax
- Online: Digitales Amt
3
Fertig
Der Austritt im Detail
1 Dokumente vorbereiten
Folgenden Unterlagen benötigen sie für ein Austritt
Lichtbildausweis
- gültiger Reisepass oder
- Personalausweis
Nachweis der Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft
Sie benötigen zum Nachweis irgendein Dokument mit dem Vermerk ihrer Zugehörigkeit. Dies ist notwenig, um sicher zu gehen, von welcher Religionsgemeinschaft sie sich abmelden möchten.
Zum Beispiel
- Taufschein
- Trauschein (falls verheiratet, wegen Namensänderung)
- Firm- oder Konfirmationsbestätigung
- Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung
- Sonstige Bestätigung der Religionsgemeinschaft über die Mitgliedschaft
Es soll vorkommen, dass weitere Unterlagen benötigt werden. In der Regel halten sich die Gemeinden an die Bundesvorgaben.
Allgemeines zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
Mehr in unseren FAQs
Der Amtsweg
Die Erklärung über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erfolgt ausschließlich über eine Behörde und NICHT über die Relegionsgemeinschaft selbst.
Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat ihres Hauptwohnsitzes.
2 Formular einreichen
Laden sie das Formular herunter, füllen sie alle Felder aus und unterschreiben sie es:
Persönlich Austreten
Gehen sie mit den Dokumenten und dem ausgefüllten Formular auf die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat ihres Hauptwohnsitzes. Bitte erkunden sie sich vorab über Öffnungszeiten oedr vereinbaren sie einen Termin.
Schriftlich Austreten
Sie können ihre Behörde auch schriftlich über ihren Austritt informieren.
Dabei müssen Sie alle nötigen Dokumente in Kopie und das ausgefüllte und unterschriebene Formular an ihre Behörden schicken.
Sie können die Unterlagen auch per Email oder Fax an ihre Behörde übermitteln. Eine Liste mit allen Adressen und Kontaktdaten finden sie auch auf unserer Website.
Online Austritt
Viele Behörden bieten den Austritt über ein Digitales Amt an. Dabei müssen sie einen Lichtbildausweis (entfällt bei Anmeldung mit Handy-Signatur) und ihren Nachweis der Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft zuerst scannen und dann hochladen. Achten Sie beim scannen darauf, dass alles leserlich ist!
Bestätigung
3 Fertig
Die Austrittserklärung wird von der Behörde an die zuständige Vertretung der Religionsgemeinschaft weitergeleitet. Nach dem Austritt aus einer Religionsgemeinschaft sind Sie ohne Bekenntnis (o.B.).
Für den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft an sich fallen keine Gebühren an.
Falls Sie eine schriftliche Bestätigung über den Austritt aus der Kirche benötigen, können bis zu € 16,80 an Gebühren verrechnet werden.
Hinweis: Besonders für öffentliche Institutionen benötigt man teilweise eine Bestätigung über den Austritt. (z.B. für die Schule / das Bundesheer / Öffentliche Einrichtungen usw.)
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Lesen sie unsere FAQs